Berufsschule
Fachpraktiker*in Hauswirtschaft

Abschlüsse

Die Ausbildung zur Fachpraktikerin bzw. zum Fachpraktiker Hauswirtschaft können Sie ohne Schulabschluss beginnen.

Mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule erhalten Sie einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn Sie mindestens das Abgangszeugnis der Klasse 8 einer allgemein bildenden Schule nachweisen können. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie mit der bestandenen Abschlussprüfung einen dem Mittleren Abschluss gleichwertigen Abschluss zuerkannt bekommen.

Ziele

In der dreijährigen Ausbildung werden Ihnen sowohl im Betrieb als auch im berufsbezogenen theoretischen und praktischen Unterricht an der Berufsschule die für den Beruf erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Darüber hinaus werden im berufsübergreifenden Unterricht vorher erworbene allgemeine Bildungsinhalte vertieft.

Zusätzlich erhalten Sie als Auszubildende in Ihrem Ausbildungsbetrieb unterstützenden Unterricht zur Berufsschule. Im Rahmen von betrieblichen Praktika haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Betriebe der Hauswirtschaft kennenzulernen und die in Ihrer in Ausbildung erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten anzuwenden, zu vertiefen und zu erweitern.

Optional können Sie über einen ergänzenden Unterricht den Mittleren Abschluss erwerben.

Perspektiven

Als Fachpraktiker*in der Hauwirtschaft arbeiten Sie in einem interessanten und sehr abwechslungsreichen Beruf und sind in ganz unterschiedlichen Bereichen eingesetzt: So arbeiten Sie bei der Zubereitung von Speisen mit oder bereiten einfache Gerichte selbst zu. Sie richten Mahlzeiten an und servieren diese. Sie lagern und überwachen die Vorräte an Lebensmitteln. Zudem sind Sie für die Reinigung und Pflege von Wohn- und Funktionsbereichen (z. B. Schlafzimmer, Bäder und Wirtschaftsräume) und von Geräten zuständig (z. B. Elektroherd und Waschmaschine). Sie reinigen, pflegen, trocknen und bügeln verschiedene Textilien, wie Tischdecken oder Bettbezüge. Außerdem dekorieren Sie Räume zu verschiedenen Anlässen.  

Mit Ihrer abgeschlossenen Ausbildung können Sie z. B. in Kinderheimen, Jugendherbergen, Tagungsstätten, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Kantinen, Reinigungs- und Wäschepflegebetrieben sowie in Hotels und Restaurants arbeiten. 

Aufbauend auf den Grundberuf der Fachpraktikerin bzw. des Fachpraktikers Hauswirtschaft haben Sie die Möglichkeit, die Ausbildung zur Hauswirtschafterin bzw. zum Hauswirtschafter anzuschließen.

Zugangsvoraussetzungen

In der Regel stellt zunächst die Agentur für Arbeit fest, ob Sie für die Ausbildung geeignet sind. Mit der Förderzusage von der Agentur für Arbeit (Anerkennung nach § 66 BBiG) werden Sie in die entsprechende Ausbildungsmaßnahme bei einem Bildungsträger vermittelt. In Frankfurt a. M. wird die Ausbildung u. a. vom Kolping-Bildungswerk durchgeführt:

Kolping-Bildungswerk Frankfurt gGmbH
Lange Straße 57
60311 Frankfurt am Main
Telefon: 069 - 2475 035-0
E-Mail: info@kbw-frankfurt.de
Homepage: www.kbw-frankfurt.de

Mit Abschluss Ihres Ausbildungsvertrages sind Sie schulpflichtig, d. h. für die Dauer der Ausbildung zur Teilnahme am Berufsschulunterricht verpflichtet.

Um den umfangreichen Anforderungen im Berufsalltag gewachsen zu sein, sollten Sie folgende Interessen, Fähig- und Fertigkeiten mit sich bringen:  Interesse an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, körperliche Belastbarkeit, Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie die Bereitschaft, Dienstleistungen für andere auszuführen.
Da Sie als Fachpraktiker*in Hauswirtschaft regelmäßig mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, benötigen Sie vor Antritt Ihrer Tätigkeit eine Belehrung durch das zuständige Gesundheitsamt (§ 43 IfSG).

Struktur der Ausbildung

Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre. Die Ausbildung zur Fachpraktikerin bzw. zum Fachpraktiker Hauswirtschaft wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht, der an unserer Schule an 2 Tagen in der Woche angeboten wird, vermittelt allgemeine und fachliche Lehrinhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderung der Berufsausbildung. Ihr Betrieb stellt Sie als Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht frei.

Nach 1 ½ Jahren findet vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine Zwischenprüfung statt (schriftlicher und praktischer Teil). Der Nachweis der Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung, die am Ende des 3. Ausbildungsjahres erfolgt. Die Abschlussprüfung besteht ebenfalls aus einem schriftlichen und praktischen Teil.

Eine Verkürzung der Ausbildung ist möglich, wenn zu erwarten ist, dass die Auszubildenden das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreichen. In Ausnahmefällen (z. B. längere Abwesenheit infolge von Krankheit) kann die Ausbildungszeit auch verlängert werden.

 

 

Für die Ausbildung benötigen Sie eine Förderzusage von der Agentur für Arbeit.

Die Adresse lautet: Mehr Informationen

Agentur für Arbeit Frankfurt am Main
Fischerfeldstraße 10-12
60311 Frankfurt a.M.
T: 01801/555111
www.arbeitsagentur.de

 

Prüfung

Die Zwischenprüfung vor der Industrie- und Handelskammer findet nach 1 ½ Jahren statt.
Die Abschlussprüfung erfolgt nach 3 Jahren Ausbildungszeit.

Für den Beruf Fachpraktikerin bzw. Fachpraktiker Hauswirtschaft ist die zuständige Stelle die IHK (Industrie- und Handelskammer in Frankfurt).

 

 

Inhalte der Ausbildung

Die 2012 in Hessen gestartete Ausbildung löst die bisherige Ausbildung zur Helferin bzw. zum Helfer in der Hauswirtschaft ab und basiert auf den Rahmenempfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB). Die Ausbildung ist darauf ausgerichtet, dass die Auszubildenden Fähigkeiten und Fertigkeiten erlernen, um nach der Ausbildung hauswirtschaftliche Arbeiten unter Anleitung mit einem geringen Grad an Selbstständigkeit ausüben zu können.

Der Berufsschulunterricht an 2 Tagen in der Woche vermittelt Lerninhalte in den allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch, Wirtschafts- und Sozialkunde. Darüber hinaus werden in den berufsspezifischen Lernfeldern (fachpraktischer und theoretischer Unterricht) Kenntnisse und Fertigkeiten unter besonderer Berücksichtigung der Anforderung der Berufsausbildung vermittelt.

Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Fachpraktikerin bzw. Fachpraktiker Hauswirtschaft 

1. Ausbildungsjahr

  • Einfache Speisen zubereiten
  • Gebäck aus Massen herstellen
  • Gebrauchsgegenstände reinigen und pflegen
  • Betriebstextilien pflegen
  • Arbeitsunfälle verhüten

2. Ausbildungsjahr

  • Einfache Menüs zubereiten
  • Gebäck aus Teig herstellen
  • Geräte und Maschinen reinigen und pflegen
  • Feinwäsche pflegen

3. Ausbildungsjahr

  • Menüs für besondere Anlässe zubereiten
  • Räume reinigen und pflegen
  • Textilien ausbessern

 

Ausbildungskosten

  • Ausbildungskosten fallen keine an. Sie erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung.

Finanzielle Fördermöglichkeiten

Weitere Fördermöglichkeiten müssen über die Agentur für Arbeit geklärt werden.

Agentur für Arbeit Frankfurt am Main
Fischerfeldstraße 10-12
60311 Frankfurt a.M.
T. 01801/555111
www.arbeitsagentur.de

 

Anmeldung

Die Anmeldung an den Beruflichen Schulen Berta Jourdan erfolgt über den Ausbildungsbetrieb.

Beginn

Die Ausbildung beginnt nach den Sommerferien, spätere Einstiege sind aber jederzeit möglich. Es gelten die hessischen Ferienregelungen.

Freie Ausbildungsstellen finden Sie u. a. bei den Bildungsträgern, in der Stellenbörse der IHK oder der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit. Gerne können Sie auch an unserer Schule Ausbildungsbetriebe erfragen.

Weitere Informationen

Kontakt

Ihre Ansprechpartnerin
Frau Annette Pfeiffer
T: +49 69 212-37670
F: +49 69 212-40521
E: annette.pfeiffer@stadt-frankfurt.de