Nachweis von sozialpädagogischen Erfahrungen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder Behindertenhilfe (vor Ausbildungsbeginn)
Nachweis von sozialpädagogischen Erfahrungen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder Behindertenhilfe (vor Ausbildungsbeginn)
Benötigt wird ein Nachweis über sozialpädagogische Erfahrungen in deutschen Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe oder Behindertenhilfe (Alter der Zielgruppe max. 25 Jahre)
Der Umfang richtet sich nach der Ausbildungsform und muss spätestens zur Einschulung nachgewiesen werden:
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Organisationsform mit Blockpraktikum:
Es werden 3 Monate in Vollzeit (entsprechend länger bei Teilzeit mit mindestens 20 Std./Woche) benötigt, z. B. Tätigkeiten in Tageseinrichtungen für Klein- und Kindergartenkinder, Horte, Erweiterte schulische Betreuung, Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung und Einrichtungen der Behindertenhilfe.
- Organisationsform mit Tagespraktikum:
Es werden 6 Monate in Vollzeit (entsprechend länger bei Teilzeit mit mindestens 20 Std./Woche) benötigt, z. B. Tätigkeiten in Tageseinrichtungen für Klein- und Kindergartenkinder, Horte, Erweiterte schulische Betreuung, Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung und Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Bedingungen zur Anerkennung:
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Es werden in der Regel 39 Std./Woche (entsprechend länger bei Teilzeit mit mindestens 20 Std./Woche) gefordert.
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Wenn Sie Kind/er im schulpflichtigen Alter (0 – 16 Jahren) haben, wird der Umfang auf 30 Std./Woche (entsprechend länger bei Teilzeit mit mindestens 20 Std./Woche) reduziert.
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Anrechnungsfähig sind Zeiten ab 4 Wochen.