Feststellungsprüfung

Feststellungsprüfung

Liegt bei der Bewerbung keine einschlägige Berufsausbildung aufbauend auf dem Mittleren Abschluss vor, wird eine Feststellungsprüfung erforderlich. Bestandteil der Feststellungsprüfung ist ein Gespräch über die Erfahrungen in einem dem Ausbildungsziel entsprechenden Arbeitsfeld. 

Auswahlverfahren

Ist die Zahl der Bewerber*innen an öffentlichen Fachschulen für Sozialwesen größer als die Zahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, dem sich alle Bewerber*innen zu unterziehen haben. Dies findet in Form einer Klausur von 60 Minuten Dauer statt. 

Eine Einladung zu Feststellungsprüfung und Auswahlverfahren erfolgt nach Bewerbungsbearbeitung.